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Im Folgenden informieren wir Sie nach den Vorgaben des BDSG über die grundsätzlichen Aspekte der Datenverwendung in den einzelnen Konzerngesellschaften:

1. Name der
verantwortlichen Stelle


NÜRNBERGER Beamten Lebensversicherung AG

2. Vorstände

Fritz Schmidt
Erika Unterreiner

3. Beauftragter Leiter der
Datenverarbeitung

Dr. Wolf-Rüdiger Knocke

4. Anschrift der
verantwortlichen Stelle

Ostendstraße 100
90334 Nürnberg



5. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung

Betrieb von Versicherungsgeschäften; Vertrieb, Verkauf, Verwaltung oder Abwicklung von Versicherungsverträgen im Rahmen von Lebensversicherungen und aller damit verbundenen Nebengeschäfte sowie Vermittlung von Produkten und Dienstleistungen der Verbundpartner. Risikoprüfung, Verhinderung von Missbrauch. Durchführung der Speicherung und Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten für eigene Zwecke sowie im Namen der NÜRNBERGER Versicherungsgruppe gemäß der Dienstleistungsvereinbarungen innerhalb der Gruppe.


6. Betroffenen Personengruppe/n

Es werden im Wesentlichen zu folgenden Gruppen, soweit es sich um natürliche Personen handelt, personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit diese zur Erfüllung der unter 5. genannten Zwecke erforderlich sind:

  • Kunden
  • Agenturen, Vermittler und Makler
  • Ärzte, klinische Einrichtungen
  • Interessenten
  • Leistungsempfänger
  • Mieter
  • Geschäftspartner
  • Lieferanten
  • Kontaktpersonen zu vorgenannten Gruppen
  • Anwälte
  • Journalisten

7. Daten oder Datenkategorien

  • Angaben zur Person/Identitätsdaten
  • Bonität (z. B. Außendienst)
  • Bewerberdaten
  • Akquisedaten
  • Vertragsdaten (z. B. Arbeitsvertrag/Versicherungsvertrag)
  • Vertragsabrechnungs- und Zahlungsdaten
  • Leistungs-, Schadenmeldung
  • Nutzungsdaten (z. B. Tele/IT-Nutzung)
  • Lieferantendaten
  • Gesundheitsdaten

8. Empfänger der Daten oder Kategorien von Empfängern

  • Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten (z.B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden).
  • Externe Auftragnehmer (Dienstleistungsunternehmen) entsprechend § 11 BDSG.
  • Rückversicherungen.
  • Gegebenenfalls weitere externe Stellen wie z.B. Kreditinstitute (Gehaltszahlungen, Versicherungsleistungen und Einzug von Versicherungsprämien), Makler und Versicherungsagenturen im Rahmen der Vermittlertätigkeit, zentrale Hinweisstellen der Versicherungsverbände, Kooperationspartner und Konzernunternehmen, Wirtschafts-Auskunfteien.
  • Nähere Informationen finden Sie auch in der aktuellen Dienstleisterliste.

9. Regelfristen für die Löschung der Daten

Es gelten außer in begründeten Ausnahmefällen die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.


10. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten

Eine Übermittlung in Drittstaaten ist nicht geplant.

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