Am 25. Oktober 2004 hat die
NÜRNBERGER Pensionsfonds AG (NPF AG) von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Genehmigung zum Geschäftsbetrieb erhalten. Die NÜRNBERGER ist damit
eine von wenigen Gesellschaften in Deutschland, die im Bereich der betrieblichen Altersversorgung alle
fünf möglichen Durchführungsformen (Direktversicherung, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktzusage) anbietet.
Ein Pensionsfonds erbringt im Wege des Kapitaldeckungsverfahrens Altersvorsorgeleistungen für einen oder mehrere Arbeitgeber zugunsten von Arbeitnehmern. Finanziert werden Pensionsfonds durch Beiträge des Arbeitgebers. Die Beschäftigten haben die Möglichkeit, sich daran durch Entgeltumwandlung zu beteiligen. Beim Pensionsfonds bestehen erweiterte Kapitalanlagemöglichkeiten (höherer Aktienanteil). Ferner ist es möglich, flexible Beiträge zu zahlen. Erzielt die Anlage Gewinne, profitiert der Beschäftigte, indem er im Ruhestand höhere Leistungen erhält. Auch können die Beschäftigten die Riester-Förderung in Anspruch nehmen.